Rechner · Tarif 2026
IAB-Rechner: wie viel Kapital in deiner Steuerlast steckt
Verschiebe zwei Regler und sieh, was Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive Abschreibung gemeinsam bewirken – aufgeteilt auf die beiden Jahre, in denen sie tatsächlich wirken.
Steuer-Check
Deine Zahlen, zwei Veranlagungszeiträume
Der Rechner bildet den Grund- und Splittingtarif des § 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung ab, inklusive Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone.
Bei Zusammenveranlagung wird das Splitting-Verfahren nach § 32a Abs. 5 EStG angewendet.
Dein Einkommen nach allen Betriebsausgaben und Sonderausgaben – der Betrag, auf den das Finanzamt den Tarif anwendet.
Anschaffungskosten der Anlage. Der IAB beträgt 50 % davon, höchstens 200.000 € je Betrieb.
§ 7g Abs. 5 EStG lässt dir die Wahl: die 40 % sofort ziehen oder frei über das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre verteilen.
Steuerentlastung insgesamt
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Vereinfachte Modellrechnung zur Orientierung, keine steuerliche Beratung. Berücksichtigt Einkommensteuer nach § 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung sowie den Solidaritätszuschlag; nicht berücksichtigt sind Kirchensteuer, Gewerbesteuer, lineare AfA und deine individuellen Verhältnisse. Verbindlich ist allein die Beurteilung durch deinen Steuerberater.
Wie gerechnet wird
Was hinter den Zahlen steckt
Damit du das Ergebnis einordnen kannst, hier die Rechenschritte offengelegt.
- Investitionsabzugsbetrag: 50 Prozent der Investitionssumme, gedeckelt auf 200.000 Euro. Dieser Betrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Bildung.
- Sonderabschreibung: 40 Prozent der um den IAB geminderten Anschaffungskosten nach § 7g Abs. 5 EStG – wahlweise sofort oder verteilt über fünf Jahre.
- Degressive AfA: 30 Prozent des nach Sonderabschreibung verbleibenden Restbuchwerts nach § 7 Abs. 2 EStG, begrenzt auf das Dreifache der linearen AfA.
- Steuerdifferenz: Für jedes Jahr wird die Steuerlast einmal mit und einmal ohne Abzug berechnet. Die Differenz ist deine Entlastung – nicht der Abzugsbetrag selbst.
Warum die Entlastung nicht dem Abzugsbetrag entspricht
Ein IAB von 100.000 Euro bedeutet nicht 100.000 Euro weniger Steuer. Er senkt die Bemessungsgrundlage, auf die der progressive Tarif angewendet wird. Wie viel davon bei dir ankommt, hängt davon ab, in welchem Tarifbereich sich dein Einkommen bewegt. Genau deshalb rechnet dieser Rechner mit der echten Tariffunktion und nicht mit einem pauschalen Steuersatz.
Warum es zwei Jahre sind
Der IAB wirkt im Jahr seiner Bildung. Sonderabschreibung und degressive AfA setzen die Anschaffung voraus und wirken deshalb im Anschaffungsjahr. Bei einem typischen Ablauf liegen diese beiden Jahre nebeneinander – die Entlastung verteilt sich also auf zwei Veranlagungszeiträume, nicht auf einen.
Der eigentliche Punkt
Das Finanzamt finanziert deinen Einstieg mit
Die interessantere Größe ist nicht die Steuerersparnis, sondern das, was sie ermöglicht.
Banken erwarten bei einem Anlagenprojekt in der Regel 20 Prozent Eigenkapital. Bei einer Investition von 200.000 Euro sind das 40.000 Euro. Die Steuerentlastung des ersten Jahres liegt bei typischen Einkommen deutlich darüber.
Das heißt: Der Betrag, den du ohnehin gezahlt hättest – nur eben an das Finanzamt – deckt den Eigenkapitalanteil ab. Die restlichen 80 Prozent stellt die Bank, abgestellt auf die Anlage selbst, ohne zusätzliche private Sicherheiten. Du baust Vermögen mit Geld auf, das in der Alternative schlicht weg gewesen wäre.
Die Frage ist nicht, ob du dir das Investment leisten kannst. Die Frage ist, ob du dir die Alternative leisten willst.
- 20 % Eigenkapital genügen
Die Bank stellt auf die Anlage und ihre kalkulierten Erlöse ab, nicht auf dein Privatvermögen.
- Keine zusätzlichen Sicherheiten
Kein Grundbucheintrag auf dein Haus, keine Bürgschaft aus dem Privatvermögen.
- Cashflow ab Inbetriebnahme
Die Anlage bedient den Kapitaldienst aus eigenen Erlösen – aus Stromhandel, Preisspitzen und Regelenergie.
- Sachwert im Eigentum
Nach der Finanzierung bleibt keine Steuerersparnis, sondern eine Anlage, die weiter produziert.
Häufige Fragen
Fragen zum Rechner und seiner Logik
Welchen Steuertarif verwendet der Rechner?
Den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung, wahlweise als Grundtarif oder Splittingtarif. Der Solidaritätszuschlag wird mit 5,5 Prozent, der Freigrenze von 20.350 Euro beziehungsweise 40.700 Euro Einkommensteuer und der Milderungszone von 11,9 Prozent berücksichtigt.
Warum fehlt die Kirchensteuer?
Weil sie das Ergebnis um acht bis neun Prozent der Einkommensteuer verschiebt, ohne die Aussage zu ändern – und weil sie nicht für jeden gilt. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, fällt deine tatsächliche Entlastung entsprechend höher aus als hier angezeigt. Im persönlichen Steuer-Check rechnen wir mit deinem echten Profil.
Was passiert bei Investitionen über 400.000 Euro?
Der IAB ist bei 200.000 Euro offenen Abzugsbeträgen je Betrieb gedeckelt – das entspricht 50 Prozent von 400.000 Euro. Darüber hinausgehende Investitionssummen erhöhen den IAB nicht mehr, wohl aber die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibung und degressive AfA. Der Hebel wird flacher, aber er verschwindet nicht.
Mein Gewinn liegt über 200.000 Euro. Was dann?
Dann greift § 7g EStG nicht. Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG kennt allerdings keine Gewinngrenze und steht dir weiterhin offen. In vielen Fällen lässt sich zusätzlich über eine eigene Struktur arbeiten – das ist eine Gestaltungsfrage für deinen Steuerberater, die wir gern gemeinsam mit ihm besprechen.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner ist ein Orientierungswerkzeug. Er kennt weder deine Verlustvorträge noch deine Sonderausgaben, weder Gewerbesteuerhebesatz noch außerordentliche Einkünfte. Verbindlich ist allein die Beurteilung durch deinen Steuerberater.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Worauf sich dieser Beitrag stützt
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
- § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung (Investitionsbooster) — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif — gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
- BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, BStBl I 2022, 945 — bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
- Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html
- Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 – Anhebung der Sonderabschreibung auf 40 % — recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).
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