Grundlagenbeitrag · Rechtsstand August 2026
Investitionsabzugsbetrag: Steuer gestalten, bevor du investierst
Der IAB ist kein Trick und kein Schlupfloch. Er ist ein Instrument, das der Gesetzgeber bewusst geschaffen hat – mit klaren Voraussetzungen und harten Fristen. Dieser Beitrag zeigt dir, wie er in der Praxis abläuft: Jahr für Jahr, Schritt für Schritt.
50 %
der geplanten Anschaffungskosten sofort gewinnmindernd
200.000 €
Höchstbetrag offener Abzugsbeträge je Betrieb
3 Jahre
Zeitfenster bis zur Investition
40 %
Sonderabschreibung zusätzlich im Anschaffungsjahr
Das Prinzip
Ein Abzug, den es vor der Investition gibt
Normalerweise wirkt eine Investition steuerlich erst, wenn du sie getätigt hast. § 7g EStG dreht diese Reihenfolge um.
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt dir, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits im Jahr der Planung gewinnmindernd anzusetzen. Du hast die Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt, noch nicht bestellt, teilweise noch nicht einmal ausgewählt. Der Abzug findet trotzdem statt.
Wirtschaftlich passiert dabei zweierlei. Erstens sinkt dein zu versteuerndes Einkommen im laufenden Jahr – bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet ein IAB von 100.000 Euro rund 42.000 Euro weniger Steuerzahlung. Zweitens bleibt dieses Geld in deiner Verfügung, statt an das Finanzamt zu fließen. Genau daraus entsteht der Eigenkapitalanteil, mit dem viele unserer Investoren ihr erstes Projekt finanzieren.
Der Abzug ist außerbilanziell. Er verändert deine Handelsbilanz nicht, sondern wirkt ausschließlich in der steuerlichen Gewinnermittlung. Für die Bank bleibt deine Bilanz damit lesbar – ein Punkt, der in Finanzierungsgesprächen regelmäßig übersehen wird.
Voraussetzungen
Sechs Bedingungen – alle müssen erfüllt sein
§ 7g EStG ist an Bedingungen geknüpft, die das Finanzamt einzeln prüft. Fällt eine weg, fällt der gesamte Abzug.
Was passiert, wenn die Investition ausbleibt
Investierst du nicht innerhalb der Frist, macht das Finanzamt den Abzug rückwirkend im Abzugsjahr rückgängig. Der alte Steuerbescheid wird geändert, die Steuer wird nachgefordert – und nach § 233a AO verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Abzugsjahres.
Das ist keine Katastrophe, aber es ist teuer und vermeidbar. Wir arbeiten deshalb ausschließlich mit Projekten, bei denen der Netzanschluss gesichert und der Fertigstellungstermin vertraglich zugesagt ist. Ein IAB ist nur so belastbar wie der Termin, auf den er sich stützt.
Gewinngrenze 200.000 €
Der Gewinn des Betriebs darf im Abzugsjahr 200.000 Euro nicht überschreiten – ermittelt vor Abzug des IAB, aber nach außerbilanziellen Hinzurechnungen. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 gilt diese einheitliche Grenze für alle Gewinneinkunftsarten.
Bewegliches Wirtschaftsgut
Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen fallen darunter, Gebäude und Grundstücke nicht.
Inländische Betriebsstätte
Das Wirtschaftsgut muss in einer inländischen Betriebsstätte deines Betriebs verbleiben. Deshalb gibt es bei uns ausschließlich Projekte in Deutschland – nicht aus Überzeugung allein, sondern weil das Gesetz es verlangt.
90 % betriebliche Nutzung
Im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr muss die betriebliche Nutzung mindestens 90 Prozent betragen. Das BMF prüft diese Quote zeitraumbezogen über beide Jahre hinweg.
Investition binnen drei Jahren
Die Anschaffung muss bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach dem Abzugsjahr erfolgen. Bildest du den IAB für 2026, hast du bis Ende 2029 Zeit.
Elektronische Übermittlung
Die Abzugsbeträge sind nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen zu übermitteln und dem Wirtschaftsgut zuzuordnen. Dein Steuerberater erledigt das – aber es muss geschehen.
Zusammenspiel
Drei Hebel, eine Investition
Der IAB steht nicht allein. Zwei weitere Vorschriften greifen auf dieselbe Anschaffung zu – und erst zusammen ergeben sie das Bild, das viele als „Sofortabschreibung“ kennen.
Erster Hebel: Investitionsabzugsbetrag, § 7g Abs. 1 EStG
Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, gedeckelt auf 200.000 Euro offene Abzugsbeträge je Betrieb. Wirkt im Jahr der Bildung.
Zweiter Hebel: Sonderabschreibung, § 7g Abs. 5 EStG
40 Prozent der um den IAB geminderten Anschaffungskosten. Das Wachstumschancengesetz hat diesen Satz für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2023 von 20 auf 40 Prozent verdoppelt. Du kannst die Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr vollständig ziehen oder frei über fünf Jahre verteilen – ein unterschätztes Steuerungsinstrument, wenn dein Einkommen schwankt.
Dritter Hebel: degressive AfA, § 7 Abs. 2 EStG
Das steuerliche Investitionssofortprogramm vom Juli 2025 hat die degressive Abschreibung zurückgebracht: bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts, höchstens das Dreifache der linearen AfA. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Anders als § 7g kennt sie keine Gewinngrenze.
Zusammengenommen lassen sich im ersten Jahr rund 85 Prozent der Investitionssumme abschreiben. Das ist keine Werbeaussage, das ist schlicht die Summe dreier Paragraphen.
Beispiel: 200.000 € Investition
Vereinfachte Darstellung ohne unterjährige Zeitanteile. Der IAB wirkt bereits im Jahr seiner Bildung, Sonder- und degressive AfA im Anschaffungsjahr.
Wirkung bei 42 % Grenzsteuersatz
Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die tatsächliche Entlastung hängt von deinem individuellen Tarifverlauf ab – der Steuer-Check rechnet das exakt.
In der Praxis
Wie ein IAB-Jahr tatsächlich abläuft
Zwischen der Entscheidung und der ersten Stromeinspeisung liegen typischerweise zwölf bis achtzehn Monate. Diese Zeitachse solltest du kennen, bevor du startest.
Der häufigste Fehler: zu spät anfangen
Der IAB selbst lässt sich noch nach dem Jahresende bilden, solange dein Steuerbescheid nicht bestandskräftig ist. Die Investition dagegen braucht Vorlauf. Wer im November merkt, dass sein Gewinn deutlich höher ausfällt als geplant, kann den Abzug meist noch retten – aber die Projektauswahl wird dann eng. Wir empfehlen, spätestens im dritten Quartal zu sprechen.
Der zweithäufigste Fehler ist gedanklicher Natur: Der IAB wird als Ziel behandelt statt als Nebenwirkung. Eine Investition, die sich nur wegen der Steuerwirkung rechnet, rechnet sich nicht. Prüfe zuerst, ob das Projekt ohne Steuervorteil trägt. Wenn ja, ist der IAB ein sehr guter Grund, es jetzt zu tun statt in drei Jahren.
Sommer bis Herbst: Standortbestimmung
Gemeinsam mit deinem Steuerberater klärst du den voraussichtlichen Gewinn. Liegt er unter 200.000 Euro, ist der IAB grundsätzlich möglich. Liegt er darüber, prüfen wir Alternativen – etwa die degressive AfA ohne Gewinngrenze oder eine eigene Beteiligungsstruktur.
Herbst: Investitionsentscheidung
Du wählst das Projekt und sicherst dir einen Platz. Wichtig ist die Absicht, nicht der Kaufvertrag: Für den IAB genügt die ernsthafte Investitionsabsicht, ein Bestellnachweis ist nicht erforderlich.
Jahreswechsel: Abzug bilden
Der IAB wird mit der Steuererklärung für das Abzugsjahr geltend gemacht. Bei einer Herabsetzung der Vorauszahlungen wirkt die Entlastung sogar schon früher.
Folgejahr: Bau und Inbetriebnahme
Planung, Genehmigung, Bau und Netzanschluss laufen bei uns über feste Partner. Mit der Inbetriebnahme greifen Sonderabschreibung und degressive AfA – und die Anlage beginnt zu produzieren.
Anwendungsbereich
Wofür sich der IAB überhaupt einsetzen lässt
§ 7g EStG ist technologieoffen. Begünstigt ist jedes bewegliche Wirtschaftsgut des Anlagevermögens – die Unterschiede liegen im wirtschaftlichen Ergebnis, nicht im Steuerrecht.
Wir sind bei Batteriespeichern und Hybridanlagen gelandet, weil dort drei Dinge zusammenkommen, die sonst selten zusammenfallen: Das Wirtschaftsgut ist eindeutig beweglich und damit IAB-fähig. Die Erlöse entstehen an regulierten Märkten und lassen sich kalkulieren. Und Banken finanzieren die Anlage, ohne zusätzliche private Sicherheiten zu verlangen – ein Urteil über die Werthaltigkeit, das wir selbst nicht abgeben könnten.
| Investitionsart | IAB möglich | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| Maschinen, Fahrzeuge, IT | Ja | Klassischer Anwendungsfall. Setzt betrieblichen Bedarf voraus – eine Investition ohne betrieblichen Zweck hält der Prüfung nicht stand. |
| Batteriespeicher | Ja | Bewegliches Wirtschaftsgut, eigenständige Erlöse aus Handel und Regelenergie. Netzanschluss und Fertigstellungstermin sind die kritischen Punkte. |
| Photovoltaik-Freifläche | Ja | Beachte § 3 Nr. 72 EStG: Bei steuerbefreiten Anlagen bis 30 kWp entfällt der Betriebsausgabenabzug – und damit der IAB. Für Freiflächenprojekte im MW-Bereich ist das irrelevant. |
| Container, Tiny Houses, Wechselkoffer | Grundsätzlich ja | Steuerlich möglich, wirtschaftlich sehr unterschiedlich. Prüfe, wer den Betrieb übernimmt und woraus die Erlöse tatsächlich stammen. |
| Immobilien, Grundstücke | Nein | Unbewegliche Wirtschaftsgüter sind von § 7g EStG ausgeschlossen. |
| Fondsanteile, Anleihen, Beteiligungen | Nein | Kein Wirtschaftsgut deines Betriebsvermögens im Sinne der Vorschrift. Wer den IAB nutzen will, braucht Eigentum an der Anlage – nicht an einem Papier darüber. |
Häufige Fragen
Was Unternehmer uns zum IAB am häufigsten fragen
Kann ich den IAB als Angestellter nutzen?
Nicht auf dein Gehalt. § 7g EStG setzt Gewinneinkünfte voraus – also einen Gewerbebetrieb, eine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft. Viele Angestellte im Spitzensteuersatz gründen deshalb einen eigenen Gewerbebetrieb, der die Anlage hält. Der Abzug mindert dann zunächst die gewerblichen Einkünfte; ein entstehender Verlust wird im Rahmen des Verlustausgleichs mit deinem Arbeitslohn verrechnet und senkt so dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt.
Wie oft darf ich einen IAB bilden?
So oft du willst, solange die Summe der offenen Abzugsbeträge je Betrieb 200.000 Euro nicht übersteigt und die Gewinngrenze eingehalten ist. Nach der Auflösung eines IAB wird das Kontingent wieder frei. Mehrere Betriebe haben jeweils eigene Höchstbeträge – bei Ehegatten mit getrennten Betrieben verdoppelt sich der Rahmen entsprechend.
Gilt der IAB auch für gebrauchte Anlagen?
Ja. § 7g EStG unterscheidet nicht zwischen neuen und gebrauchten Wirtschaftsgütern. Entscheidend sind Beweglichkeit, inländischer Verbleib und die 90-prozentige betriebliche Nutzung. Bei gebrauchten Anlagen solltest du die Restnutzungsdauer und den technischen Zustand allerdings besonders sorgfältig prüfen – die Totalgewinnprognose muss trotzdem aufgehen.
Muss ich beim Finanzamt nachweisen, was ich kaufen will?
Seit der Neufassung durch das Steueränderungsgesetz 2015 musst du das Wirtschaftsgut nicht mehr seiner Funktion nach benennen. Es genügt die Angabe der Summe der Abzugsbeträge, elektronisch übermittelt. Bei der späteren Hinzurechnung ordnest du den Abzug dann konkret zu. Trotzdem gilt: Eine plausible Investitionsabsicht solltest du dokumentieren können.
Was passiert mit dem IAB, wenn ich den Betrieb verkaufe oder übergebe?
Bei einer unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG geht der IAB auf den Rechtsnachfolger über und bleibt erhalten – das hat der Bundesfinanzhof bestätigt. Bei einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung vor Ablauf der Investitionsfrist wird der Abzug dagegen rückgängig gemacht. Diese Frage gehört vor die Investition, nicht danach.
Ersetzt dieser Beitrag eine Steuerberatung?
Nein. Wir dürfen und wollen keine steuerliche Beratung leisten – das ist Steuerberatern vorbehalten (§ 2 StBerG). Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein. Ob und in welcher Höhe ein IAB in deinem Fall zulässig ist, entscheidet dein Steuerberater. Gern rechnen wir gemeinsam mit ihm.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Worauf sich dieser Beitrag stützt
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
- § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung (Investitionsbooster) — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif — gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
- BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, BStBl I 2022, 945 — bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
- Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html
- Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 – Anhebung der Sonderabschreibung auf 40 % — recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
- § 3 Nr. 72 EStG – Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen — gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen — gesetze-im-internet.de/ao_1977/__233a.html
Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).
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