Sonderfall mit Zeitdruck

Elterngeld und die 175.000-Euro-Grenze: eine harte Kante

Diese Grenze kennt keine Gleitzone. Ein Euro darüber bedeutet null Euro Elterngeld. Wer Gewinneinkünfte hat, kann sein zu versteuerndes Einkommen gestalten – aber nicht alles, was hilft, hilft an der richtigen Stelle.

Sonderfall · ElterngeldVon Marvin GroßkrügerAktualisiert 17. August 20269 Min. Lesezeit

Die Regel

Was genau bei 175.000 Euro passiert

Die Einkommensgrenze wurde in mehreren Schritten abgesenkt und gilt seit April 2025 in ihrer aktuellen Form.

Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Elterngeldanspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 Euro übersteigt. Die Grenze gilt gemeinsam für Paare und einzeln für Alleinerziehende. Sie ist eine harte Kante ohne Übergangsbereich: Ein Euro darüber, und der Anspruch entfällt vollständig – für beide Elternteile.

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes. Nicht das Bruttoeinkommen und nicht das Einkommen im Bezugszeitraum. Für ein Kind, das 2027 geboren wird, kommt es also auf das zu versteuernde Einkommen 2026 an.

Zwei verschiedene ZeiträumeDer Anspruch dem Grunde nach richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres. Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich dagegen nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt. Diese Unterscheidung ist der Kern dieses Beitrags.

Schwellen-Check

Wo du nach dem Abzug stehst

Verschiebe die Regler und sieh, ob dein zu versteuerndes Einkommen unter die Grenze fällt.

205.000 €
120.000 €320.000 €

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt.

200.000 €
50.000 €500.000 €

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt 50 % der Anschaffungskosten, höchstens 200.000 €.

Ergebnis

Investitionsabzugsbetrag
Zu versteuerndes Einkommen danach
Abstand zur Grenze von 175.000 €

Stark vereinfachte Orientierung. Ob und in welcher Höhe ein Investitionsabzugsbetrag zulässig ist und wie die Elterngeldstelle das zu versteuernde Einkommen im Einzelfall ermittelt, klären Steuerberater und Elterngeldstelle. Diese Darstellung ersetzt weder steuerliche noch sozialrechtliche Beratung.

Der wichtige Haken

Was der IAB nicht kann

An dieser Stelle wird es unbequem – und genau hier hören die meisten Darstellungen auf.

Ein Investitionsabzugsbetrag senkt dein zu versteuerndes Einkommen und kann dich damit unter die Anspruchsgrenze bringen. Das ist die gute Nachricht.

Die schlechte: Wer Gewinneinkünfte hat, unterliegt bei der Bemessung der Elterngeldhöhe einer besonderen Regel. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verschiebt sich der Bemessungszeitraum bei Mischeinkünften zwingend auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum – statt auf die zwölf Monate vor der Geburt. Ein Wahlrecht besteht nur bei sehr geringen Gewinneinkünften.

Konkret heißt das: Wenn du einen Betrieb gründest, um den IAB zu nutzen, kann sich das auf die Berechnungsgrundlage für die Elterngeldhöhe auswirken – und zwar auf ein Jahr, in dem dein Betrieb durch die Abschreibung einen Verlust ausweist. Der Anspruch bleibt erhalten, die Höhe kann dadurch aber sinken.

Es gibt Konstellationen, in denen die Gestaltung den Anspruch rettet und gleichzeitig die Auszahlung schmälert. Das gehört vorher gerechnet, nicht nachher entdeckt.

Was daraus folgt

Sprich vor jeder Gestaltung mit deinem Steuerberater und – das ist der Teil, den fast alle auslassen – mit der zuständigen Elterngeldstelle. Beide Seiten müssen zusammenpassen. Eine steuerlich optimale Lösung, die sozialrechtlich nach hinten losgeht, ist keine Lösung.

Alternativen

Andere Wege, das zvE zu senken

Der IAB ist nicht der einzige Hebel – und für viele nicht der passendste.

Der letzte Punkt ist uns wichtig. Das Elterngeld ist auf maximal 1.800 Euro monatlich begrenzt. Eine Investition im sechsstelligen Bereich sollte sich aus sich heraus rechnen. Wenn sie das tut und der Elterngeldanspruch ein zusätzlicher Effekt ist – gut. Umgekehrt wird kein Schuh daraus.

Wege zur Senkung des zu versteuernden Einkommens
WegWirkung auf das zvEZu bedenken
InvestitionsabzugsbetraghochSetzt Gewinneinkünfte und eine tatsächliche Investition voraus. Kann den Bemessungszeitraum für die Elterngeldhöhe verschieben.
Basisrente (Rürup)mittelBeiträge sind als Sonderausgaben abziehbar. Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden und nicht beleihbar.
Betriebliche Altersversorgunggering bis mittelWirkt über die Entgeltumwandlung, aber nur innerhalb enger Höchstbeträge.
Vorziehen von Betriebsausgabengering bis mittelKlassisch und unauffällig, aber begrenzt und nur bei Gewinneinkünften möglich.
Nichts tunkeineWenn der Abstand zur Grenze groß ist, ist das die ehrlichste Antwort. Eine Investition über sechsstellige Beträge nur wegen des Elterngeldes zu tätigen, ergibt keinen Sinn.

Häufige Fragen

Fragen zu Elterngeld und Einkommen

Wie hoch ist die Einkommensgrenze aktuell?

Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt sie bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen – gemeinsam für Paare, einzeln für Alleinerziehende. Es gibt keine Gleitzone: Wird die Grenze überschritten, entfällt der Anspruch vollständig.

Zählt das Brutto oder das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG – also nach Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem kinderlosen Paar entspricht das grob einem Bruttoeinkommen im Bereich von etwa 200.000 bis 210.000 Euro, je nach individueller Situation.

Welches Jahr ist entscheidend?

Das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Für eine Geburt im Jahr 2027 kommt es also auf das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2026 an. Das bedeutet: Die Gestaltung muss vor dem Jahreswechsel vor der Geburt stattfinden, nicht danach.

Senkt der IAB das Einkommen, das die Elterngeldstelle prüft?

Ja, denn geprüft wird das zu versteuernde Einkommen nach dem Steuerbescheid. Ein wirksam gebildeter Investitionsabzugsbetrag mindert dieses Einkommen. Die Elterngeldstelle stellt auf die steuerliche Festsetzung ab, nicht auf eine eigene Berechnung.

Wirkt sich der IAB auf die Höhe des Elterngeldes aus?

Möglicherweise, und zwar nachteilig. Bei Mischeinkünften aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit verschiebt sich der Bemessungszeitraum für die Elterngeldhöhe auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum. Fällt in dieses Jahr ein durch Abschreibung gemindertes Betriebsergebnis, kann die Auszahlung sinken. Das gehört zwingend vorab geprüft.

Gibt es beim Kindergeld eine vergleichbare Grenze?

Nein. Das Kindergeld ist einkommensunabhängig. Die Einkommensgrenze betrifft ausschließlich das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Marvin Großkrüger

Gründer, GreenLife Investment GmbH

Marvin Großkrüger ist Gründer von GreenLife Investment und begleitet Unternehmer, Selbstständige und Spitzensteuerzahler bei Direktinvestments in Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen in Deutschland. Er verantwortet die Inhalte dieser Seite.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-gestützte Werkzeuge für Recherche, Strukturierung und Formulierung eingesetzt. Alle Aussagen, Zahlen und Rechtsquellen wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung liegt bei Marvin Großkrüger.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Worauf sich dieser Beitrag stützt

  1. § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
  2. § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung (Investitionsbooster) — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
  3. § 32a EStG – Einkommensteuertarif — gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
  4. BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, BStBl I 2022, 945 — bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
  5. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html
  6. Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 – Anhebung der Sonderabschreibung auf 40 % — recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
  7. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Anspruchsvoraussetzungen und Bemessungszeitraum — gesetze-im-internet.de/beeg
  8. § 2 EStG – Umfang der Besteuerung und Ermittlung des zu versteuernden Einkommens — gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
  9. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Informationen zum Elterngeld — bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld

Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).

Erst rechnen, dann entscheiden

Wir zeigen dir die steuerliche Seite. Die sozialrechtliche gehört zur Elterngeldstelle – und beides muss zusammenpassen, bevor irgendetwas unterschrieben wird.