Rechner · Tarif 2026

Abfindungsrechner: was von deiner Abfindung tatsächlich übrig bleibt

Eine Abfindung trifft im Auszahlungsjahr auf den vollen Progressionsverlauf. Die Fünftelregelung dämpft das – bei hohen Beträgen allerdings kaum noch. Der Rechner zeigt beide Effekte getrennt.

Rechner · AbfindungVon Marvin GroßkrügerAktualisiert 17. August 20268 Min. Lesezeit

Vergleich

Drei Wege durch ein Auszahlungsjahr

Alle drei Varianten werden mit derselben Tariffunktion gerechnet, damit die Unterschiede wirklich vergleichbar sind.

150.000 €
50.000 €600.000 €

Bruttobetrag der Abfindung, Bonuszahlung oder des Veräußerungsgewinns im Auszahlungsjahr.

40.000 €
0 €200.000 €

Was du im selben Jahr sonst noch versteuerst – etwa anteiliges Gehalt bis zum Austritt.

200.000 €
100.000 €600.000 €

Nettoanschaffungskosten der Anlage. Der IAB beträgt 50 % davon, höchstens 200.000 €.

Entlastung gegenüber „nichts tun“

Steuer ohne alles
Steuer mit Fünftelregelung
Steuer mit Fünftelregelung und IAB
Wirkung der Fünftelregelung
Zusätzliche Wirkung des IAB

Vereinfachte Modellrechnung zur Orientierung, keine steuerliche Beratung. Berücksichtigt Einkommensteuer nach § 32a EStG in der ab 2026 geltenden Fassung sowie den Solidaritätszuschlag; nicht berücksichtigt sind Kirchensteuer, Gewerbesteuer, lineare AfA und deine individuellen Verhältnisse. Verbindlich ist allein die Beurteilung durch deinen Steuerberater. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG setzt außerordentliche Einkünfte und eine Zusammenballung voraus; ob sie in deinem Fall greift, prüft dein Steuerberater.

Fünftelregelung

Warum die Fünftelregelung bei hohen Abfindungen verpufft

§ 34 EStG war für einen anderen Fall gedacht als den, in dem die meisten Führungskräfte heute stehen.

Die Rechenlogik ist simpel: Ein Fünftel der Abfindung wird dem übrigen Einkommen hinzugerechnet, die darauf entfallende Mehrsteuer wird mit fünf multipliziert. Der Effekt entsteht durch die Tarifprogression – die Regelung glättet den Sprung, den eine Einmalzahlung im Verlauf erzeugt.

Der Haken: Wenn dein übriges Einkommen bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt, gibt es keinen Sprung mehr zu glätten. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro greift bei Ledigen der Satz von 42 Prozent, ab 277.826 Euro sind es 45 Prozent. Ein Fünftel mehr oder weniger ändert an diesem Grenzsatz nichts. Die Ersparnis geht dann gegen null.

Die Voraussetzung, die am häufigsten kippt

§ 34 EStG verlangt eine Zusammenballung von Einkünften: Die Abfindung muss zu einem Progressionsnachteil führen, den es ohne sie nicht gäbe. Wird die Zahlung über zwei Kalenderjahre gestreckt, fällt die Begünstigung regelmäßig weg. Der Bundesfinanzhof lässt geringfügige Teilzahlungen zwar zu, die Grenzen sind aber eng.

Seit 2025 nicht mehr automatischDer Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr an. Sie wirkt nur noch über deine Einkommensteuererklärung. Auf dem Konto landet also zunächst der volle Abzug – die Entlastung kommt erst mit dem Bescheid.

Der zweite Hebel

Der IAB wirkt unabhängig vom Tarifbereich

Genau dort, wo die Fünftelregelung schwach wird, entfaltet der Investitionsabzugsbetrag seine größte Wirkung.

Die Fünftelregelung arbeitet mit der Progression. Der IAB arbeitet gegen die Bemessungsgrundlage. Er senkt schlicht den Betrag, auf den der Tarif angewendet wird – und je höher dein Grenzsteuersatz ist, desto mehr bringt jeder abgezogene Euro. Bei 45 Prozent Grenzsteuersatz plus Solidaritätszuschlag sind das rund 47 Cent je Euro Abzug.

Voraussetzung ist ein Betrieb mit Gewinneinkünften. Wer eine Abfindung aus einem Angestelltenverhältnis erhält, gründet dafür regelmäßig einen eigenen Gewerbebetrieb, der die Anlage hält. Der aus dem IAB entstehende Verlust wird im Rahmen des Verlustausgleichs mit den übrigen Einkünften desselben Jahres verrechnet.

Auch rückwirkend nutzbar

Solange dein Steuerbescheid für das Abfindungsjahr noch nicht bestandskräftig ist – etwa unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht oder mit Einspruch offen gehalten wurde – lässt sich ein IAB nachträglich bilden. Abfindungen aus 2023, 2024 und 2025 sind damit häufig noch gestaltbar. Die dreijährige Investitionsfrist läuft ab dem Abzugsjahr.

Die Fünftelregelung nimmst du mit. Der IAB ist die Entscheidung.

Ehrliche Einordnung

Was der IAB nicht leistet

Damit du nicht mit falschen Erwartungen in ein Gespräch mit deinem Steuerberater gehst.

Er macht Steuer nicht verschwinden

Der Abzug wird bei der Anschaffung hinzugerechnet und mindert die Abschreibungsbasis. Ob daraus eine echte Ersparnis wird, hängt von deinem künftigen Steuersatz ab – wir haben das im Beitrag Ersparnis oder Verschiebung durchgerechnet.

Er ersetzt keine Wirtschaftlichkeit

Eine Investition, die nur wegen der Steuerwirkung funktioniert, ist keine Investition. Prüfe das Projekt zuerst ohne Steuerbrille.

Er braucht einen echten Betrieb

Ein Betrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht ist Liebhaberei – und dann fällt der Abzug rückwirkend weg. Was das Finanzamt dabei prüft, steht in unserem Beitrag zur Gewinnerzielungsabsicht.

Er bindet Kapital

Eine Anlage ist nicht börsentäglich handelbar. Wer die Liquidität in zwei Jahren braucht, sollte sie nicht hier binden.

Häufige Fragen

Fragen rund um Abfindung und Steuer

Funktioniert die Gestaltung auch beim Verkauf meiner Firma?

Grundsätzlich ja. Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG gehören zu den außerordentlichen Einkünften und können nach § 34 Abs. 1 EStG der Fünftelregelung unterliegen. Ab dem 55. Lebensjahr kommt alternativ der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG in Betracht, der einmal im Leben beantragt werden kann. Welcher Weg günstiger ist, hängt von der Höhe des Gewinns und deinem übrigen Einkommen ab – das gehört sauber durchgerechnet, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist.

Kann ich Fünftelregelung und IAB gleichzeitig nutzen?

Ja, sie schließen sich nicht aus. Die Fünftelregelung betrifft die Tarifanwendung auf außerordentliche Einkünfte, der IAB die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Der Rechner oben zeigt beide Effekte getrennt, damit du siehst, welcher Anteil woher kommt.

Was, wenn ich im Folgejahr kein Einkommen mehr habe?

Dann läuft die Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr teilweise ins Leere – es fehlt das Einkommen, das sie mindern könnte. Zwei Dinge helfen: Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist frei über fünf Jahre verteilbar, du kannst sie also in ertragsstärkere Jahre schieben. Und ein verbleibender Verlust lässt sich nach § 10d EStG zurück- oder vortragen. Der IAB selbst wirkt ohnehin schon im Abfindungsjahr.

Wie schnell muss ich nach der Abfindung handeln?

Für den IAB zählt das Jahr, in dem die Abfindung zufließt – der Abzug muss diesem Jahr zugeordnet werden. Solange der Bescheid für dieses Jahr noch änderbar ist, hast du Spielraum. Für die Investition selbst hast du drei Wirtschaftsjahre Zeit. Praktisch heißt das: Sprich mit uns, sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, nicht erst nach der Auszahlung.

Rechnet der Rechner mit Kirchensteuer?

Nein. Er berücksichtigt Einkommensteuer nach § 32a EStG und Solidaritätszuschlag. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, liegt deine tatsächliche Entlastung um etwa acht bis neun Prozent der Einkommensteuer höher als angezeigt.

Marvin Großkrüger

Gründer, GreenLife Investment GmbH

Marvin Großkrüger ist Gründer von GreenLife Investment und begleitet Unternehmer, Selbstständige und Spitzensteuerzahler bei Direktinvestments in Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen in Deutschland. Er verantwortet die Inhalte dieser Seite.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-gestützte Werkzeuge für Recherche, Strukturierung und Formulierung eingesetzt. Alle Aussagen, Zahlen und Rechtsquellen wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung liegt bei Marvin Großkrüger.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Worauf sich dieser Beitrag stützt

  1. § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
  2. § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung (Investitionsbooster) — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
  3. § 32a EStG – Einkommensteuertarif — gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
  4. BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, BStBl I 2022, 945 — bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
  5. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html
  6. Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 – Anhebung der Sonderabschreibung auf 40 % — recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
  7. § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte — gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
  8. § 10d EStG – Verlustabzug — gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
  9. § 16 EStG – Veräußerung des Betriebs — gesetze-im-internet.de/estg/__16.html

Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).

Eine Abfindung gibt es meistens nur einmal

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