Einwände statt Verkaufsargumente
Zehn Einwände gegen Speicher-Investments – und was dran ist
Wir haben die kritischen Fragen gesammelt, die uns Investoren, Steuerberater und Banken stellen. Hier stehen sie mit unserer ehrlichsten Antwort – auch dort, wo sie unbequem ist.
Zum Markt
Einwände zur Marktentwicklung
„Wenn alle Speicher bauen, verschwinden die Spreads.“
Berechtigt – und der wichtigste Einwand überhaupt. Preisspreads entstehen durch Knappheit zu bestimmten Stunden. Wenn viel Speicherkapazität verfügbar ist, wird diese Knappheit geglättet und die Marge sinkt. Das ist keine Theorie, sondern Marktmechanik.
Zwei Gegenargumente. Erstens wächst gleichzeitig die Volatilität: Jedes zugebaute Gigawatt Wind und Photovoltaik verstärkt die Preisschwankungen, gegen die Speicher arbeiten. Zweitens ist der Zubau durch den Netzanschluss begrenzt – die tatsächlich realisierte Kapazität liegt weit unter der angemeldeten.
Unsere Konsequenz: Wir kalkulieren mit deutlich engeren Spreads, als sie aktuell auftreten. Ein Projekt, das nur bei heutigen Margen funktioniert, nehmen wir nicht ins Portfolio.
„Es gibt Anschlussanfragen für hunderte Gigawatt – das ist eine Blase.“
Die Zahlen stimmen, die Schlussfolgerung nicht ganz. Anschlussanfragen sind kostenlos und unverbindlich; viele Entwickler melden dieselbe Fläche mehrfach oder sichern sich Optionen ohne Realisierungsabsicht. Die Zahl der Anfragen sagt deshalb wenig über den tatsächlichen Zubau aus.
Der relevante Engpass ist das Gegenteil einer Blase: Es gibt zu wenige Projekte mit verbindlicher Anschlusszusage. Genau deshalb ist diese Zusage das Kriterium, an dem wir Projekte annehmen oder ablehnen.
„Wenn die Gaspreise sinken, sinken auch die Spreads.“
Richtig, es besteht ein Zusammenhang: Gaskraftwerke setzen in vielen Stunden den Preis, und billigeres Gas senkt die Preisspitzen. Der Effekt ist aber nur ein Teil der Rechnung. Die Preistäler entstehen durch Solareinspeisung, nicht durch Gas – und sie werden tiefer, unabhängig vom Gaspreis.
Zur Technik
Einwände zur Technik und Lebensdauer
„Die Batterien verlieren Kapazität – nach zehn Jahren ist nichts mehr da.“
Kapazitätsverlust ist real, die Größenordnung wird aber meist überschätzt. Moderne Lithium-Eisenphosphat-Zellen sind auf mehrere tausend Vollzyklen ausgelegt; bei typischer Nutzung liegt die Restkapazität nach zehn Jahren noch deutlich über dem, was viele vermuten. Entscheidend ist, dass die Kalkulation die Degradation abbildet.
Unsere Prüfung: Wenn eine Ertragsprognose über 15 Jahre mit konstanter Kapazität rechnet, ist sie geschönt. Das ist ein Ausschlusskriterium.
„Heimspeicher und Elektroautos machen Großspeicher überflüssig.“
Sie ergänzen sich eher, als dass sie konkurrieren. Heimspeicher und Fahrzeugbatterien sind auf den Haushalt beziehungsweise die Mobilität optimiert und stehen dem Netz nur eingeschränkt zur Verfügung. Großspeicher sind ans Übertragungs- oder Verteilnetz angebunden und können Leistung im Megawatt-Bereich sekundengenau bereitstellen.
Bidirektionales Laden wird auf lange Sicht eine Rolle spielen. Bis das in relevantem Umfang verfügbar ist, vergehen aber Jahre – und die Regelenergiemärkte brauchen Zuverlässigkeit, die ein einzelnes Fahrzeug nicht bietet.
„Was passiert bei Brand oder technischem Totalausfall?“
Moderne Systeme haben mehrstufige Sicherheitskonzepte: Zellüberwachung, Brandfrüherkennung, bauliche Trennung der Container. Restrisiko bleibt. Es wird über eine Vollversicherung abgedeckt, die auch entgangene Erträge einschließt. Prüfe bei jedem Angebot, ob die Betriebsunterbrechung mitversichert ist – häufig ist sie es nicht.
Zu Steuer und Regulierung
Einwände zur steuerlichen und regulatorischen Seite
„Das Finanzamt kann den IAB nachträglich aberkennen.“
Ja, und das ist der wichtigste Grund, die Sache sauber aufzusetzen. Die typischen Angriffspunkte sind eine nicht durchgeführte Investition innerhalb der Dreijahresfrist, eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht und eine unzureichende betriebliche Nutzung.
Vorbeugen lässt sich mit einem vertraglich zugesagten Fertigstellungstermin, einer dokumentierten Totalgewinnprognose und einer Struktur, die dein Steuerberater mitgetragen hat. Wir liefern die Unterlagen; die steuerliche Beurteilung trifft er.
„Ab 2029 kommen Netzentgelte – dann rechnet sich das nicht mehr.“
Nach dem aktuellen Stand des Festlegungsverfahrens ist Bestandsschutz vorgesehen und für Neuanlagen ein moderates Kapazitätsentgelt im Gespräch. Wir kalkulieren neue Projekte vorsichtshalber mit einem solchen Entgelt – wenn ein Projekt nur ohne Entgelt funktioniert, ist es kein gutes Projekt. Details im Beitrag zu den Netzentgelten.
„Genehmigungen und Bürokratie bremsen den ganzen Sektor aus.“
Das trifft die Projektentwicklung, nicht dein Investment – vorausgesetzt, du steigst in ein Projekt ein, das die Hürden bereits genommen hat. Genau das ist der Unterschied zwischen einem genehmigten Projekt mit Anschlusszusage und einem Projekt in der Warteschlange. Der Preis für beide ist am Markt oft ähnlich; der Wert ist es nicht.
Zu uns
Einwände, die uns selbst betreffen
„Ihr verdient am Verkauf – warum sollte ich euch glauben?“
Solltest du auch nicht ungeprüft. Wir sind als Einkaufsgemeinschaft organisiert, verhandeln direkt mit Projektentwicklern und sind selbst investiert. Das reduziert Interessenkonflikte, es beseitigt sie nicht. Deshalb ermutigen wir jeden Investor, die Zahlen mit dem eigenen Steuerberater und mit der finanzierenden Bank gegenzuprüfen.
„Warum finde ich keine Renditegarantie?“
Weil es keine gibt und niemand sie seriös geben kann. Die Erlöse hängen von Märkten ab, die sich verändern. Was wir zeigen können, sind kalkulierte Prognosen, historische Marktdaten und Sensitivitätsrechnungen. Wer dir eine feste Rendite über 15 Jahre garantiert, verkauft dir entweder eine Anleihe oder eine Illusion.
„Warum lehnt ihr Investoren ab?“
Weil ein Investment, das nicht zur Situation passt, für beide Seiten schlecht endet. Zu kleines Volumen, zu kurzer Horizont, fehlende Gewinneinkünfte oder mangelnde Risikobereitschaft sind Gründe, von denen wir mehrere pro Monat sehen. Es ist einfacher, das vorher zu sagen als hinterher zu erklären.
Häufige Fragen
Weitere Fragen aus der Praxis
Was ist das größte Risiko bei einem Speicher-Investment?
Das Marktpreisrisiko. Erlöse entstehen aus Preisspreads und Regelenergiepreisen, beide schwanken und lassen sich nicht langfristig vertraglich sichern. Alle anderen Risiken – Technik, Regulatorik, Fertigstellung – lassen sich durch Auswahl, Verträge und Versicherung deutlich reduzieren. Das Marktrisiko bleibt.
Wie viel Eigenkapital brauche ich mindestens?
Banken erwarten in der Regel rund 20 Prozent der Nettoinvestitionssumme. Bei typischen Projektgrößen bedeutet das einen mittleren fünfstelligen Betrag – der bei Nutzung des Investitionsabzugsbetrags häufig durch die Steuerentlastung des ersten Jahres gedeckt ist.
Kann ich mehrere kleinere Anlagen statt einer großen kaufen?
Grundsätzlich ja, wirtschaftlich ist es meist ungünstiger. Fixkosten für Netzanschluss, Genehmigung, Betriebsführung und Vermarktung fallen je Anlage an. Eine Streuung über mehrere Projekte reduziert das Einzelprojektrisiko, kostet aber Rendite. Welche Abwägung richtig ist, hängt von deinem Gesamtvermögen ab.
Was passiert, wenn der Betreiber oder Vermarkter ausfällt?
Die Anlage bleibt in deinem Eigentum. Betriebsführung und Vermarktung sind Dienstleistungsverträge, die neu vergeben werden können. Der Markt für diese Dienstleistungen ist inzwischen breit genug, dass ein Wechsel möglich ist. Prüfe trotzdem die Kündigungsfristen und ob technische Schnittstellen herstellerunabhängig sind.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Worauf sich dieser Beitrag stützt
- Bundesnetzagentur – Monitoring zu Netzanschlussbegehren und Speicherzubau — bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorg
- SMARD – Strommarktdaten der Bundesnetzagentur, Börsenstrompreise und Negativpreisstunden — smard.de/home/marktdaten
- § 118 Abs. 6 EnWG – Befreiung von Netzentgelten für Stromspeicher — gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html
- Regelleistung.net – gemeinsame Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (FCR, aFRR, mFRR) — regelleistung.net
- § 118 Abs. 6 EnWG – Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher — gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).
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