Für die Person hinter der Firma
Investitionsbooster privat: warum der Hebel außerhalb der GmbH oft größer ist
Die meisten Unternehmer denken bei Abschreibung an ihre Gesellschaft. Dabei liegt der höhere Grenzsteuersatz fast immer auf der persönlichen Ebene – und genau dort wirkt jeder abgezogene Euro am stärksten.
Die Ausgangsüberlegung
Wo dein Steuersatz tatsächlich am höchsten ist
Eine Abschreibung wirkt dort am stärksten, wo der Grenzsteuersatz am höchsten ist. Diese banale Regel führt zu einer überraschenden Schlussfolgerung.
Auf Ebene der GmbH liegt die Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei etwa 30 Prozent. Eine Abschreibung von 100.000 Euro spart dort also rund 30.000 Euro.
Auf deiner persönlichen Ebene beträgt der Grenzsteuersatz 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro und 45 Prozent ab 277.826 Euro – jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dieselbe Abschreibung spart hier 44.000 bis 47.000 Euro.
Der Unterschied von rund 15 Prozentpunkten ist kein Detail. Bei einer Investition von 200.000 Euro und einem Abschreibungsvolumen von 170.000 Euro im ersten Jahr macht das eine Differenz von etwa 25.000 Euro aus – für exakt dieselbe Anlage.
Der Weg dorthin
Teileinkünfteverfahren: 40 Prozent bleiben steuerfrei
Für Ausschüttungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter gibt es eine Alternative zur Abgeltungsteuer, die im Zusammenspiel mit einer Investition ihre Stärke ausspielt.
Nach § 3 Nr. 40 EStG in Verbindung mit dem Antragsrecht des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kannst du eine Ausschüttung statt mit der Abgeltungsteuer im Teileinkünfteverfahren versteuern lassen. Dann sind 40 Prozent der Ausschüttung steuerfrei; die verbleibenden 60 Prozent unterliegen deinem persönlichen Steuersatz.
Der Antrag setzt eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent voraus oder von mindestens einem Prozent bei gleichzeitiger beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss. Er wirkt für fünf Jahre und muss über die Anlage KAP erklärt werden.
Warum das allein oft nicht reicht
Rechnest du ohne weitere Gestaltung, ist das Teileinkünfteverfahren beim Spitzensteuersatz meist ungefähr gleichwertig zur Abgeltungsteuer oder sogar teurer: 60 Prozent von 45 Prozent sind 27 Prozent – gegenüber 25 Prozent Abgeltungsteuer kein Gewinn. Der Vorteil entsteht erst, wenn der steuerpflichtige Teil durch eine Abschreibung gedrückt wird.
Weg A: Abgeltungsteuer
Einfach, planbar, ohne Antrag. Der Standardfall.
Weg B: Teileinkünfte plus Investition
Der IAB wirkt nur auf den steuerpflichtigen Teil – und genau deshalb nur beim Teileinkünfteverfahren, nicht bei der Abgeltungsteuer.
Was bleibt, was nur wartet
Zwei Effekte, die man nicht verwechseln sollte
Dauerhaft: die 40-prozentige Freistellung
Der steuerfreie Anteil der Ausschüttung ist endgültig. Er wird nicht nachversteuert, nicht hinzugerechnet, nicht rückabgewickelt. Das ist der einzige Teil dieser Rechnung, der unumkehrbar auf deiner Seite steht.
Zunächst nur gestundet: IAB und degressive AfA
Beide holen Abschreibungsvolumen nach vorn und mindern es später. Ob daraus eine dauerhafte Ersparnis wird, hängt von deinem künftigen Steuersatz ab – die vollständige Rechnung steht im Beitrag Ersparnis oder Verschiebung.
Und dann ist da noch die Anlage
Der Unterschied zwischen dieser Gestaltung und reiner Steueroptimierung ist das, was am Ende steht: eine Anlage in deinem Eigentum, die Erlöse erzeugt. Die Steuer bestimmt, wie viel Kapital du dafür einsetzen musst. Den Ertrag liefert sie nicht.
Steuerlich klug ist die Struktur. Wirtschaftlich klug ist sie erst durch das, was du hineinstellst.
Häufige Fragen
Fragen zur privaten Ebene
Kann ich den Investitionsbooster als Privatperson nutzen?
Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG setzt Gewinneinkünfte voraus – also einen Gewerbebetrieb, eine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft. Als reiner Angestellter oder Kapitalanleger greifst du nicht darauf zu. Mit einem eigenen Betrieb, der die Anlage hält, schon.
Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren?
Vor allem dann, wenn dem steuerpflichtigen Anteil der Ausschüttung Abzüge gegenüberstehen – etwa Abschreibungen aus einer Investition oder Finanzierungskosten für die Beteiligung. Ohne solche Abzüge ist es beim Spitzensteuersatz meist nicht günstiger als die Abgeltungsteuer.
Warum wirkt der IAB beim Teileinkünfteverfahren, aber nicht bei der Abgeltungsteuer?
Weil die Abgeltungsteuer ein abgeltender Sondertarif auf Kapitaleinkünfte ist, der einen Werbungskostenabzug weitgehend ausschließt. Beim Teileinkünfteverfahren fließen die Einkünfte dagegen in die normale Veranlagung ein – und dort können sie mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten, etwa dem Gewerbebetrieb, ausgeglichen werden.
Ist der Antrag auf Teileinkünfteverfahren widerruflich?
Er gilt grundsätzlich für fünf Veranlagungszeiträume und muss nicht jährlich neu gestellt werden. Ein Widerruf ist möglich, danach kann für dieselbe Beteiligung aber kein erneuter Antrag gestellt werden. Das ist eine Entscheidung mit Bindungswirkung und gehört sorgfältig durchgerechnet.
Was ist mit der Gewerbesteuer auf der Betriebsebene?
Ein Einzelunternehmen, das eine Anlage betreibt, ist gewerbesteuerpflichtig. Für natürliche Personen greift allerdings der Freibetrag von 24.500 Euro, und die Gewerbesteuer wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet. In den meisten Konstellationen bleibt die Belastung dadurch überschaubar – der genaue Effekt hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Worauf sich dieser Beitrag stützt
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
- § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung (Investitionsbooster) — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif — gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
- BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, BStBl I 2022, 945 — bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
- Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html
- Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 – Anhebung der Sonderabschreibung auf 40 % — recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
- § 3 Nr. 40 EStG – Teileinkünfteverfahren — gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen — gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb — gesetze-im-internet.de/estg/__35.html
Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).
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Das lässt sich rechnen. Bring deine Struktur mit, wir legen beide Varianten nebeneinander.