Für Gesellschafter-Geschäftsführer
Investitionsbooster in der GmbH: welcher Hebel bei welchem Gewinn
Für Kapitalgesellschaften stehen drei Abschreibungsinstrumente bereit – aber nicht alle drei stehen jeder GmbH offen. Die Trennlinie verläuft bei 200.000 Euro Gewinn, und sie entscheidet über die gesamte Strategie.
30 %
degressive AfA ohne Gewinngrenze
200.000 €
Gewinngrenze für § 7g EStG
31.12.2027
Ende des Booster-Zeitfensters
≈ 30 %
Steuerbelastung auf Ebene der GmbH
Die Instrumente
Drei Hebel – zwei mit Bedingung
Was in der GmbH möglich ist, hängt an einer einzigen Zahl in der Steuerbilanz.
Degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG
Das steuerliche Investitionssofortprogramm vom Juli 2025 hat die degressive Abschreibung zurückgebracht: bis zu 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwerts, höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Entscheidend für die GmbH: Diese Vorschrift kennt keine Gewinngrenze und keine Betriebsgrößenmerkmale. Sie steht jeder Kapitalgesellschaft offen, unabhängig davon, wie profitabel sie ist.
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG
Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, höchstens 200.000 Euro offene Abzugsbeträge je Betrieb – aber nur, wenn der Gewinn im Abzugsjahr 200.000 Euro nicht übersteigt. Für die GmbH bedeutet das: eine ertragsstarke Gesellschaft ist außen vor.
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG
40 Prozent der um einen etwaigen IAB geminderten Anschaffungskosten, frei verteilbar über das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre. Auch sie setzt die Einhaltung der Gewinngrenze im Vorjahr voraus.
Die Schwelle
Was passiert, wenn der Gewinn über 200.000 Euro liegt
Dann greift § 7g EStG nicht. Das ist ärgerlich, aber nicht das Ende der Gestaltung.
Welche Wege in der Praxis geprüft werden
Die Gewinngrenze bezieht sich auf den einzelnen Betrieb. Wird die Investition in einer eigenständigen Gesellschaft gehalten, die diese Grenze einhält, kann § 7g EStG dort greifen. Diese Gestaltung ist verbreitet und grundsätzlich zulässig – sie muss aber wirtschaftlich begründet und sauber umgesetzt sein.
Wo die Grenze zum Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO verläuft, ist eine Frage des Einzelfalls. Eine Gesellschaft, die ausschließlich zur Umgehung der Gewinngrenze gegründet wird, ohne eigene wirtschaftliche Substanz zu haben, ist angreifbar. Eine Gesellschaft, die eine Anlage erwirbt, betreibt und daraus Erlöse erzielt, ist es deutlich weniger.
Gewinn bis 200.000 €
Alle drei Hebel greifen. Der IAB wirkt bereits im Jahr vor der Anschaffung.
Gewinn über 200.000 €
Immer noch deutlich mehr als die lineare Abschreibung – aber ein anderer Hebel.
Der zweite Schritt
Was mit dem Gewinn passiert, der in der GmbH bleibt
Eine Investition in der GmbH löst ein Steuerproblem – und schiebt ein zweites vor sich her.
Auf Ebene der GmbH liegt die Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei rund 30 Prozent. Das ist im Vergleich zum Spitzensteuersatz attraktiv – solange das Geld in der Gesellschaft bleibt.
Sobald ausgeschüttet wird, kommt die zweite Ebene hinzu. Über die Abgeltungsteuer sind das 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die Ausschüttung; in der Summe landet die Gesamtbelastung bei annähernd 50 Prozent. Genau deshalb bleiben Gewinne oft in der GmbH liegen, ohne dass jemand eine bewusste Entscheidung dafür getroffen hätte.
Wie sich das gestalten lässt – Teileinkünfteverfahren, Ausschüttung mit anschließender privater Investition, oder eine Kombination – haben wir im Beitrag Gewinnausschüttung steueroptimiert durchgerechnet.
Eine Investition in der GmbH ist eine gute Entscheidung. Die bessere Frage ist, auf welcher Ebene sie stattfinden sollte.
Auswahl
Maschine oder Sachwert mit Cashflow – steuerlich gleich, wirtschaftlich nicht
Steuerlich behandelt § 7 und § 7g jedes bewegliche Wirtschaftsgut gleich. Der Unterschied entsteht danach: Eine Maschine senkt Kosten oder erhöht Kapazität – sie zahlt sich über dein bestehendes Geschäft aus. Ein Batteriespeicher erzeugt eigene Erlöse, unabhängig davon, wie dein Kerngeschäft läuft.
Für eine GmbH mit zyklischem Geschäft ist das ein Argument. Der Speicher verdient auch in Jahren, in denen die Auftragslage schwach ist, und diversifiziert damit die Ertragsbasis. Er ersetzt keine Investition ins Kerngeschäft – aber er ist eine sinnvolle Verwendung für Liquidität, die dort gerade nicht gebraucht wird.
- Planbarkeit: Erlöse aus regulierten Märkten, unabhängig vom eigenen Absatz.
- Bankfähigkeit: Finanzierung auf die Anlage abgestellt, ohne zusätzliche Sicherheiten aus dem Betriebsvermögen.
- Übertragbarkeit: Ein Wirtschaftsgut, das sich später übertragen, verkaufen oder in eine Nachfolgeregelung einbeziehen lässt.
Häufige Fragen
Fragen von Gesellschafter-Geschäftsführern
Kann eine GmbH die degressive AfA nutzen?
Ja. § 7 Abs. 2 EStG gilt über § 8 Abs. 1 KStG auch für Kapitalgesellschaften und kennt weder Gewinngrenze noch Größenmerkmale. Voraussetzung ist ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, angeschafft im Zeitfenster zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Lassen sich Booster, IAB und Sonderabschreibung kombinieren?
Ja, wenn die Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllt sind. Die Reihenfolge: Der IAB mindert die Anschaffungskosten, die Sonderabschreibung setzt auf dem geminderten Betrag an, die degressive AfA auf dem verbleibenden Restbuchwert. In der Summe ergibt das im ersten Jahr eine Abschreibung in der Größenordnung von 85 Prozent.
Wie hoch ist die Gewinngrenze genau und wie wird sie ermittelt?
200.000 Euro Gewinn im Wirtschaftsjahr, das dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung vorangeht – beziehungsweise im Abzugsjahr für den IAB. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge, aber nach außerbilanziellen Hinzurechnungen. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass etwa nicht abziehbare Gewerbesteuer die Grenze überschreiten lassen kann.
Kann meine GmbH eine Tochtergesellschaft gründen, um die Grenze einzuhalten?
Rechtlich ist eine eigenständige Gesellschaft ein eigener Betrieb mit eigener Gewinngrenze. Ob eine solche Struktur im Einzelfall trägt oder als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gewertet wird, hängt von der wirtschaftlichen Substanz ab. Das ist eine Frage für deinen Steuerberater – wir können und dürfen sie nicht beantworten.
Bis wann gilt der Investitionsbooster?
Die degressive Abschreibung nach der aktuellen Fassung gilt für Anschaffungen und Herstellungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung, also regelmäßig der Übergang von Nutzen und Lasten – nicht der Zeitpunkt der Bestellung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Worauf sich dieser Beitrag stützt
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
- § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung (Investitionsbooster) — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif — gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
- BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, BStBl I 2022, 945 — bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
- Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html
- Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 – Anhebung der Sonderabschreibung auf 40 % — recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
- § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens von Kapitalgesellschaften — gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8.html
- § 42 AO – Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten — gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).
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