Für Gesellschafter mit Rücklagen

Gewinnausschüttung steueroptimiert: der Gewinn liegt, weil niemand entscheidet

In vielen GmbHs stehen Rücklagen, die keine Aufgabe haben. Sie liegen dort nicht aus Strategie, sondern weil jede Alternative teuer aussieht. Dieser Beitrag rechnet die Alternativen durch.

Steuern · AusschüttungVon Marvin GroßkrügerAktualisiert 17. August 20269 Min. Lesezeit

Das Problem

Warum Gewinne in der GmbH liegen bleiben

Die Ausgangslage ist fast immer dieselbe.

Auf Ebene der Gesellschaft sind rund 30 Prozent gezahlt – Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer. Der Rest steht als Rücklage in der Bilanz. Wird ausgeschüttet, kommen 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzu. Die Gesamtbelastung landet damit bei annähernd 50 Prozent.

Diese Zahl schreckt ab, und deshalb passiert nichts. Der Gewinn bleibt liegen, das Geschäftskonto wächst, und irgendwann steht ein sechsstelliger Betrag herum, der keine Rendite erwirtschaftet. Bei zwei bis drei Prozent Inflation verliert er jedes Jahr real an Wert.

Die eigentliche FrageNicht: „Wie vermeide ich die zweite Steuerebene?“ Sondern: „Was ist teurer – die Ausschüttungssteuer einmalig oder der reale Wertverlust über zehn Jahre?“ Die Antwort ist meistens eindeutig und trotzdem unbeliebt.

Der Vergleich

Drei Wege mit 100.000 Euro Gewinn

Alle drei Rechnungen starten mit demselben Betrag auf dem Gesellschaftskonto.

Die Zahlen sind gerundet und lassen individuelle Faktoren wie Kirchensteuer, Gewerbesteuerhebesatz und Verlustvorträge außen vor. Die Reihenfolge der Wege ändert sich dadurch in aller Regel nicht.

Wichtig ist die ehrliche Einordnung von Weg C: Er ist nur dann besser als Weg B, wenn eine Investition tatsächlich stattfindet und wirtschaftlich trägt. Wer ausschüttet, das Teileinkünfteverfahren beantragt und dann nicht investiert, steht schlechter da als mit der Abgeltungsteuer.

Weg A: Liegen lassen

Steuer heute0 €
Privat verfügbar0 €
Rendite0 %
Realer Wert nach 10 Jahrendeutlich niedriger

Die Steuer ist nicht vermieden, sondern nur aufgeschoben – und in der Zwischenzeit arbeitet das Kapital nicht.

Weg B: Abgeltungsteuer

Ausschüttung100.000 €
Steuer 25 % + Soli≈ 26.375 €
Netto privat≈ 73.625 €
Anlegbar≈ 73.625 €

Klar, einfach, sofort verfügbar. Für viele die vernünftigste Variante.

Weg C: Teileinkünfte plus Investition

Ausschüttung100.000 €
Steuerfrei (40 %)40.000 €
Steuerpflichtig (60 %)60.000 €
Wirkung IAB auf diesen Teilmindernd
ErgebnisSachwert im Eigentum

Aufwendiger, an Voraussetzungen gebunden und nur sinnvoll, wenn eine Investition tatsächlich stattfindet.

Voraussetzungen

Was für Weg C erfüllt sein muss

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, ist Weg B in der Regel die bessere Wahl. Wir sagen das ausdrücklich, weil die Alternative – eine komplizierte Struktur ohne wirtschaftlichen Kern – am Ende teurer wird als die Steuer, die sie vermeiden sollte.

  • Beteiligung von mindestens 25 Prozent

    Oder mindestens ein Prozent bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss.

  • Antrag über die Anlage KAP

    Der Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG wirkt für fünf Veranlagungszeiträume und ist nach einem Widerruf für dieselbe Beteiligung nicht erneut möglich.

  • Ein Betrieb, in dem die Abschreibung wirkt

    Ohne Gewinneinkünfte auf der privaten Ebene gibt es nichts, worauf ein IAB angewendet werden könnte.

  • Eine Investition, die auch ohne Steuer trägt

    Das ist die wichtigste Voraussetzung und die einzige, die nicht im Gesetz steht.

Häufige Fragen

Fragen zur Ausschüttung

Kann man Gewinne steuerfrei ausschütten?

Nein. Eine Ausschüttung ist beim Gesellschafter steuerpflichtig – entweder über die Abgeltungsteuer oder im Teileinkünfteverfahren. Steuerfrei bleibt lediglich der 40-prozentige Anteil im Teileinkünfteverfahren. Eine Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG kann steuerneutral sein, setzt aber entsprechende Bestände voraus.

Worin unterscheiden sich Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren?

Die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler Satz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, mit dem die Besteuerung abgegolten ist; ein Werbungskostenabzug ist weitgehend ausgeschlossen. Beim Teileinkünfteverfahren sind 40 Prozent steuerfrei, die übrigen 60 Prozent unterliegen deinem persönlichen Satz – dafür sind damit zusammenhängende Aufwendungen zu 60 Prozent abziehbar und die Einkünfte gehen in die normale Veranlagung ein.

Ist das Teileinkünfteverfahren immer günstiger?

Nein. Beim Spitzensteuersatz ohne weitere Abzüge liegt es ungefähr gleichauf mit der Abgeltungsteuer oder darüber. Sein Vorteil entsteht durch die Verrechnungsmöglichkeit mit Abschreibungen und Finanzierungskosten. Ohne solche Positionen ist die Abgeltungsteuer meist die einfachere und günstigere Wahl.

Was ist mit der geplanten Senkung der Körperschaftsteuer?

Für die kommenden Jahre ist eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes vorgesehen. Das verändert die Belastung auf Gesellschaftsebene und damit auch die Vorteilhaftigkeit des Thesaurierens. Da die Regelungen zeitlich gestaffelt greifen, lohnt es sich, die Ausschüttungsplanung mit deinem Steuerberater über mehrere Jahre zu betrachten.

Wie viel Zeit brauche ich für die Umsetzung?

Der Gesellschafterbeschluss über die Ausschüttung ist schnell gefasst. Zeit brauchen die Vorbereitung der Struktur, die Projektauswahl und gegebenenfalls die Finanzierung. Wenn die Wirkung noch im laufenden Jahr eintreten soll, ist das dritte Quartal ein realistischer Startpunkt.

Marvin Großkrüger

Gründer, GreenLife Investment GmbH

Marvin Großkrüger ist Gründer von GreenLife Investment und begleitet Unternehmer, Selbstständige und Spitzensteuerzahler bei Direktinvestments in Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen in Deutschland. Er verantwortet die Inhalte dieser Seite.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-gestützte Werkzeuge für Recherche, Strukturierung und Formulierung eingesetzt. Alle Aussagen, Zahlen und Rechtsquellen wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung liegt bei Marvin Großkrüger.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Worauf sich dieser Beitrag stützt

  1. § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
  2. § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung (Investitionsbooster) — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
  3. § 32a EStG – Einkommensteuertarif — gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
  4. BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 zu Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, BStBl I 2022, 945 — bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
  5. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 18. Juli 2025, BGBl. 2025 I Nr. 161 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html
  6. Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108 – Anhebung der Sonderabschreibung auf 40 % — recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
  7. § 3 Nr. 40 EStG – Teileinkünfteverfahren — gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
  8. § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Kapitaleinkünfte und Antragsrecht — gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
  9. § 29 GmbHG – Ergebnisverwendung — gesetze-im-internet.de/gmbhg/__29.html
  10. § 27 KStG – Steuerliches Einlagekonto — gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html

Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).

Der Gewinn liegt schon länger als geplant?

Dann lohnt sich eine Stunde. Wir rechnen die drei Wege für deine Zahlen durch – und sagen dir auch, wenn die einfache Variante die bessere ist.