Für Berater und Vermittler

Partner werden: die Projekte, nach denen deine Mandanten fragen

Immer mehr Mandanten kommen mit derselben Frage: Wie lässt sich Steuerlast in einen Sachwert lenken? Wir liefern die Projekte, die Unterlagen und die Finanzierung. Die Mandantenbeziehung bleibt bei dir.

KooperationVon Marvin GroßkrügerAktualisiert 17. August 20267 Min. Lesezeit

Der Anlass

Warum die Frage jetzt gestellt wird

Drei Entwicklungen treffen gleichzeitig auf deine Mandanten.

  • Die Abschreibungshebel sind zeitlich befristet. Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG gilt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2027. Wer sie nutzen will, muss vorher investieren.
  • Klassische PV-Angebote rechnen sich schwerer. Steigende Zahlen negativer Preisstunden setzen die Erlösseite unter Druck – mit Folgen bis in die Totalgewinnprognose hinein.
  • Der Speichermarkt ist zugangsbeschränkt. Nicht das Kapital ist knapp, sondern das Projekt mit gesichertem Netzanschluss. Genau dort können Mandanten allein kaum unterscheiden.

Für dich als Berater entsteht daraus eine unangenehme Lage: Die Frage kommt, eine Empfehlung ist gefragt, und die Prüfung eines einzelnen Angebots kostet Zeit, die nicht vergütet wird.

Was du bekommst

Wir liefern das, was Zeit kostet

Vorgeprüfte Projekte

Jedes Projekt durchläuft unsere Prüfung: Netzanschluss, Genehmigung, Fläche, Technik, Vermarkter, Fertigstellungstermin. Was diese Prüfung nicht besteht, kommt gar nicht erst in die Auswahl.

Vollständige Unterlagen

Wirtschaftlichkeitsrechnung über die gesamte Nutzungsdauer, Sensitivitätsszenarien, Kostenpositionen im Detail – das Material, das eine Totalgewinnprognose tragen muss.

Projektbezogene Finanzierung

Bankverbindungen, die Speicherprojekte tatsächlich finanzieren, abgestellt auf die Anlage und ohne private Zusatzsicherheiten deiner Mandanten.

Fester Ansprechpartner

Keine Ticketsysteme, keine wechselnden Zuständigkeiten. Eine Person, die deine Fälle kennt und im Zweifel auch mit deinem Mandanten spricht.

Keine Exklusivität

Du bist nicht gebunden, arbeitest weiter mit wem du willst und entscheidest fallweise, ob ein Projekt von uns passt.

Klare Konditionen

Die Vergütung wird vorab schriftlich vereinbart, projektbezogen und nachvollziehbar. Für dich entstehen keine Kosten.

Passung

Mit wem wir zusammenarbeiten

Mit wem nicht

Mit Vertrieben, die auf Volumen statt auf Passung optimieren. Wir bieten die Projekte unseren eigenen Investoren an und sind selbst investiert – ein Investor, für den das Modell nicht passt, ist für uns kein Erfolg. Wenn du Interessenten bringst, denen wir regelmäßig absagen müssen, funktioniert die Zusammenarbeit nicht.

Wir wollen weniger Abschlüsse, die länger halten.

  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

    Deren Mandanten die Frage nach § 7g EStG stellen und die eine belastbare Projektseite brauchen, um sie zu beantworten.

  • Vermögensberater und Family Offices

    Die Sachwerte jenseits von Immobilien suchen und einen Zugang benötigen, den es am freien Markt so nicht gibt.

  • Versicherungsmakler im gehobenen Segment

    Mit einer Klientel, für die die klassischen Produkte den Bedarf nicht mehr abdecken.

  • Vermittler im Bereich erneuerbarer Energien

    Die ihr Portfolio um Speicherprojekte mit gesichertem Netzanschluss ergänzen wollen.

Ablauf

In vier Schritten zur Zusammenarbeit

1

Kennenlernen

Ein Gespräch über deine Mandantenstruktur und darüber, ob unsere Projekte dazu passen. Etwa 30 Minuten, unverbindlich.

2

Einarbeitung

Du bekommst Zugang zu Projektunterlagen, Kalkulationen und den steuerlichen Grundlagen. Wir gehen sie gemeinsam durch, bis alle Fragen geklärt sind.

3

Erster gemeinsamer Fall

Beim ersten Mandanten sind wir dabei – so, wie du es möchtest: im Hintergrund, unterstützend oder als Fachpart im Gespräch.

4

Laufende Zusammenarbeit

Projektupdates, neue Verfügbarkeiten, Änderungen der Rechtslage. Und ein Ansprechpartner, der erreichbar ist.

Häufige Fragen

Fragen zur Zusammenarbeit

Bin ich exklusiv gebunden?

Nein. Es gibt keine Ausschließlichkeitsvereinbarung. Du entscheidest bei jedem Mandanten neu, ob ein Projekt von uns die passende Lösung ist – und arbeitest im Übrigen weiter mit wem du willst.

Wie wird die Vergütung geregelt?

Projektbezogen und vorab schriftlich vereinbart. Die Höhe hängt von Umfang und Art der Beteiligung ab. Für dich entstehen keine Kosten, weder für den Zugang noch für Unterlagen oder Schulung.

Sprecht ihr meine Mandanten direkt an?

Nur wenn du es willst und in dem Rahmen, den du festlegst. Die Mandantenbeziehung ist deine. Wir treten als Fachpart auf, nicht als konkurrierender Berater – und wir nehmen keine Mandanten in unsere eigene Ansprache auf, die über dich zu uns gekommen sind.

Darf ich als Steuerberater überhaupt vermitteln?

Das richtet sich nach dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung; die Zulässigkeit gewerblicher Tätigkeiten ist dort geregelt und im Einzelfall zu prüfen. Viele Kanzleien arbeiten deshalb ohne Vergütung und rein fachlich mit uns zusammen – auch das ist ein möglicher Rahmen, den wir gern besprechen.

Wie lange dauert es bis zum ersten Fall?

Von der Einarbeitung bis zum ersten Mandantengespräch vergehen typischerweise zwei bis vier Wochen. Vom Erstgespräch des Mandanten bis zum Abschluss weitere vier bis acht Wochen, abhängig von Projektverfügbarkeit und Finanzierung.

Marvin Großkrüger

Gründer, GreenLife Investment GmbH

Marvin Großkrüger ist Gründer von GreenLife Investment und begleitet Unternehmer, Selbstständige und Spitzensteuerzahler bei Direktinvestments in Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen in Deutschland. Er verantwortet die Inhalte dieser Seite.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-gestützte Werkzeuge für Recherche, Strukturierung und Formulierung eingesetzt. Alle Aussagen, Zahlen und Rechtsquellen wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung liegt bei Marvin Großkrüger.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Worauf sich dieser Beitrag stützt

  1. § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
  2. § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung — gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
  3. Steuerberatungsgesetz – Vereinbarkeit gewerblicher Tätigkeiten — gesetze-im-internet.de/stberg

Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).

Ein Gespräch, dann weißt du es

Dreißig Minuten reichen, um zu klären, ob unsere Projekte zu deiner Mandantenstruktur passen. Wenn nicht, sagen wir das auch.