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PV plus Speicher: zwölf Fragen, bevor du unterschreibst
Dieser Beitrag verkauft dir nichts. Er gibt dir die Fragen an die Hand, mit denen sich ein PV-Speicher-Angebot prüfen lässt – unabhängig davon, von wem es stammt.
Ausgangslage
Warum die Prospektrechnung selten die Realität trifft
Nicht aus Böswilligkeit. Sondern weil Annahmen sich seit einigen Jahren schneller ändern als Verkaufsunterlagen.
Die klassische PV-Kalkulation beruht auf zwei Größen: der Ertragsprognose in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und einem Erlös je Kilowattstunde. Beide sind unter Druck geraten. Ertragsprognosen fallen in der Praxis oft niedriger aus als im Datenblatt, weil Verschattung, Verschmutzung und Wechselrichterverluste unterschätzt werden.
Der Erlös je Kilowattstunde ist der größere Hebel. Anlagen ab 100 Kilowatt müssen in die Direktvermarktung und erhalten den Marktwert Solar plus Marktprämie. Seit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 entfällt der Zahlungsanspruch bereits ab der ersten Viertelstunde mit negativem Börsenpreis – die frühere Stufenregelung mit Pufferstunden ist Geschichte. Bei 573 Negativpreisstunden im Jahr 2025 ist das kein Randthema mehr.
Die Prüfliste
Zwölf Fragen an jeden Anbieter
Wenn eine dieser Fragen ausweichend beantwortet wird, liegt dort das Problem.
Zur Anlage
- Wie hoch ist der Gesamtkaufpreis je Kilowatt-Peak beziehungsweise je Megawattstunde Speicherkapazität – netto, schlüsselfertig, inklusive Netzanschluss?
- Liegt eine verbindliche Netzanschlusszusage vor, und für welche Leistung?
- Wie ist die Fläche gesichert, über welche Laufzeit, und was passiert bei Pachtende?
- Wer haftet für Verzögerungen bei der Fertigstellung, und welche Konsequenzen sind vertraglich vereinbart?
Zu den Erlösen
- Mit wie vielen Volllaststunden und welchem spezifischen Ertrag wird gerechnet, und woher stammt der Wert?
- Welcher Erlös je Kilowattstunde liegt der Prognose zugrunde, und wie entwickelt er sich in der Kalkulation?
- Wie viele Negativpreisstunden sind unterstellt, und wie verändert sich das Ergebnis bei einer Verdopplung?
- Welchen Deckungsbeitrag liefert der Speicheranteil separat – gegenüber einer Anlage ohne Speicher?
Zu Kosten und Ausstieg
- Welche laufenden Kosten sind angesetzt: Pacht, Versicherung, Wartung, Vermarktung, kaufmännische Betriebsführung, Rücklage für Ersatzinvestitionen?
- Ist eine Rückstellung für Rückbau und Entsorgung enthalten, und in welcher Höhe?
- Wie sieht der Cashflow nach Steuern in den Jahren 1, 5, 10 und 15 aus – nicht der Rohertrag?
- Welche Wege gibt es aus dem Investment heraus, und welche Erfahrungen gibt es damit?
Ein gutes Angebot hält diesen Fragen stand. Ein schlechtes erklärt dir, warum sie nicht relevant seien.
Einordnung
Steuerlich gleich, wirtschaftlich nicht
Photovoltaik und Batteriespeicher werden von § 7g EStG identisch behandelt. Das führt regelmäßig zu einer falschen Schlussfolgerung.
Weil der steuerliche Hebel bei beiden Technologien gleich wirkt, wird er im Verkaufsgespräch gern in den Vordergrund gestellt – und die wirtschaftlichen Unterschiede verschwinden dahinter. Genau das solltest du nicht zulassen.
Der Unterschied ist strukturell: Eine PV-Anlage verdient am wenigsten, wenn alle anderen PV-Anlagen ebenfalls einspeisen. Ein Speicher verdient genau an dieser Situation. Mit jedem zugebauten Gigawatt Photovoltaik verschärft sich der erste Effekt und verstärkt sich der zweite. Das ist kein Argument gegen Photovoltaik – aber es erklärt, warum wir bei reiner Renditebetrachtung häufiger zum Speicher raten.
Wann Photovoltaik trotzdem die bessere Wahl ist
- Wenn dir Planbarkeit wichtiger ist als Ertragshöhe – eine PV-Anlage schwankt weniger als ein handelnder Speicher.
- Wenn der Einstiegspreis je Kilowatt außergewöhnlich günstig ist, was bei Bestandsanlagen gelegentlich vorkommt.
- Wenn ein langfristiger Stromabnahmevertrag mit einem bonitätsstarken Abnehmer besteht und die Konditionen darin stimmen.
In allen anderen Fällen lohnt sich mindestens die Gegenrechnung. Wir legen beide Varianten mit denselben Annahmen nebeneinander – das ist der einzige Vergleich, der etwas aussagt.
Vertragsdetail
Der Punkt, an dem viele Kalkulationen ihre Basis verlieren
Stromabnahmeverträge laufen selten so lange wie die Anlage.
Wird ein Projekt mit einem langfristigen Abnahmevertrag beworben, lohnt der Blick auf die Laufzeit. Häufig sind es drei bis fünf Jahre – die Kalkulation reicht aber über 20 Jahre. Für die verbleibenden 15 Jahre wird dann ein Preis unterstellt, der nirgends vertraglich abgesichert ist.
Das ist nicht automatisch ein Mangel. Niemand kann Verträge über 20 Jahre schließen, und eine Marktpreisannahme ist legitim. Sie sollte nur als solche gekennzeichnet sein – und die Kalkulation sollte zeigen, was passiert, wenn dieser Preis um 20 oder 30 Prozent niedriger ausfällt.
Dasselbe gilt für die EEG-Vergütung. Sie läuft 20 Jahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr und ist nicht inflationsindexiert. Was heute auskömmlich wirkt, ist es nach 15 Jahren Geldentwertung möglicherweise nicht mehr.
Häufige Fragen
Was Interessenten am häufigsten übersehen
Lohnt sich Photovoltaik als Direktinvestment überhaupt noch?
Ja, aber die Bedingungen sind enger geworden. Entscheidend sind der Einstiegspreis je Kilowatt und eine realistische Erlösannahme, die negative Preisstunden berücksichtigt. Wer eine Anlage zu Konditionen von vor fünf Jahren kalkuliert, kommt zu Ergebnissen, die es so nicht mehr gibt.
Was ist mit Anlagen, die schon vor 2023 gebaut wurden?
Bestandsanlagen unterliegen den Regelungen, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme galten. Die Verschärfungen des Solarspitzengesetzes betreffen im Kern Neuanlagen. Für den Kauf einer Bestandsanlage ist deshalb genau zu prüfen, welches Vergütungsregime gilt und wie viele Jahre der Förderzeitraum noch läuft.
Warum ist der Speicheranteil separat zu bewerten?
Weil du sonst nicht erkennst, ob er sich trägt. Eine Hybridanlage kostet mehr als eine reine PV-Anlage. Nur wenn der Speicher zusätzliche Erlöse erwirtschaftet, die über seinen Anteil an den Investitionskosten und Betriebskosten hinausgehen, verbessert er deine Rendite. Diese Rechnung sollte offen ausgewiesen sein.
Was passiert, wenn der Stromabnahmevertrag ausläuft?
Dann wird zu Marktkonditionen weitervermarktet oder ein neuer Vertrag geschlossen. Das ist der Normalfall und kein Drama – solange die Kalkulation nicht so tut, als wäre der ursprüngliche Preis über die gesamte Laufzeit gesichert. Prüfe, welcher Preis für die Zeit nach Vertragsende unterstellt wird.
Ihr bietet selbst solche Anlagen an. Wie unabhängig ist dieser Beitrag?
Wir bieten sowohl Hybridanlagen als auch Standalone-Speicher an und verdienen an beidem. Was wir nicht wollen, ist ein Investor, der nach drei Jahren feststellt, dass er die Rechnung nie verstanden hat. Die Fragen auf dieser Seite kannst du uns genauso stellen wie jedem anderen Anbieter – das ist ausdrücklich die Absicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Worauf sich dieser Beitrag stützt
- Bundesnetzagentur – Monitoring zu Netzanschlussbegehren und Speicherzubau — bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorg
- SMARD – Strommarktdaten der Bundesnetzagentur, Börsenstrompreise und Negativpreisstunden — smard.de/home/marktdaten
- § 118 Abs. 6 EnWG – Befreiung von Netzentgelten für Stromspeicher — gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html
- Regelleistung.net – gemeinsame Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (FCR, aFRR, mFRR) — regelleistung.net
- § 51 EEG – Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen — gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html
- Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Solarspitzengesetz) vom 25. Februar 2025 — recht.bund.de/bgbl/1/2025/64/VO.html
- SMARD – Marktdaten zu Börsenstrompreisen und negativen Preisen — smard.de/home/marktdaten
Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).
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Auch wenn es nicht von uns stammt. Wir gehen die zwölf Fragen mit dir durch und sagen dir, wo wir Klärungsbedarf sehen. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.