Investmentlösung · Co-Located

Grünstromspeicher: eine Anlage, zwei Erlöswege

Eine Photovoltaikanlage produziert dann, wenn alle anderen produzieren – und verkauft entsprechend günstig. Ein Speicher am selben Netzverknüpfungspunkt kann diesen Nachteil in einen Vorteil verwandeln. Wenn die Auslegung stimmt.

Investment · HybridVon Marvin GroßkrügerAktualisiert 17. August 202611 Min. Lesezeit

2

Erlöswege aus einem Netzanschluss

20 Jahre

Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG

2029

Stichjahr für die Inbetriebnahme

1–2 h

typische Speicherdauer im Hybridbetrieb

So funktioniert es

Erzeugen, zwischenspeichern, zum besseren Preis verkaufen

Der Grundgedanke ist einfach. Die Feinheiten liegen im Energierecht.

Eine Co-Located Anlage verbindet eine Photovoltaik-Freifläche mit einem Batteriespeicher am selben Netzverknüpfungspunkt. Was mittags erzeugt und nicht direkt vermarktet wird, geht in den Speicher. Am Abend, wenn die Solareinspeisung bundesweit wegfällt und der Börsenpreis steigt, wird eingespeist.

Wirtschaftlich löst das ein konkretes Problem. Eine PV-Anlage in der Direktvermarktung erhält den Marktwert Solar – und der liegt strukturell unter dem Durchschnittspreis, weil alle Anlagen gleichzeitig einspeisen. Der Speicher verschiebt einen Teil der Erzeugung in Stunden mit höherem Preis. Aus derselben Kilowattstunde wird mehr Geld.

Grünstromspeicher oder Graustromspeicher – der entscheidende Unterschied

Ein Grünstromspeicher wird ausschließlich aus der angeschlossenen PV-Anlage geladen. Der gespeicherte Strom behält damit seine Eigenschaft als EEG-Strom, und der Netzanschluss muss nur die Einspeiserichtung abdecken. Das vereinfacht Genehmigung und Anschluss erheblich.

Ein Graustromspeicher lädt zusätzlich aus dem Netz. Er kann damit am gesamten Spot- und Regelenergiemarkt teilnehmen und erzielt höhere Erlöse – braucht dafür aber einen bidirektionalen Netzanschluss und verliert für die aus dem Netz bezogenen Mengen die EEG-Qualität. Beide Varianten haben ihre Berechtigung; sie sind nur nicht dasselbe.

Warum diese Unterscheidung im Verkaufsgespräch selten fälltWeil sie unbequem ist. Ein Grünstromspeicher ist günstiger zu realisieren, erzielt aber geringere Erlöse als ein frei handelnder Speicher. Wenn dir jemand die Erlöse eines Graustromspeichers mit den Anschlussbedingungen eines Grünstromspeichers vorrechnet, stimmt etwas nicht.

Direkter Vergleich

Drei Varianten, nebeneinandergelegt

Aus reiner Renditesicht ist der Standalone-Speicher in den meisten aktuellen Konstellationen überlegen. Die Hybridanlage hat andere Stärken: Sie nutzt einen Netzanschluss doppelt, verteilt das Ertragsrisiko auf zwei unterschiedliche Mechanismen und liefert mit der PV-Basis einen planbaren Sockel. Wer Schwankungen schlecht erträgt, fährt damit ruhiger.

Die Entscheidung ist deshalb keine Rechenaufgabe allein. Sie hängt davon ab, was du von der Anlage erwartest – maximalen Ertrag oder größere Berechenbarkeit.

Vergleich reiner PV, Hybridanlage und Standalone-Speicher
MerkmalReine PVPV + GrünstromspeicherStandalone-Speicher
ErlösquelleMarktwert Solar bzw. EEG-VergütungMarktwert Solar plus zeitverschobene EinspeisungHandel und Regelenergie
Abhängigkeit vom Wetterhochhochkeine
Wirkung negativer Preisebelastendteilweise abgefedertertragssteigernd
NetzanschlussEinspeisungEinspeisungbidirektional
Regelenergiemärkteneineingeschränktvoll
Investitionsbedarfniedriger je MWhöheram höchsten je MW
IAB und Sonder-AfAjajaja

Regulatorik

Der Zeitfaktor: § 118 Abs. 6 EnWG

Eine energierechtliche Regelung entscheidet mit darüber, wie sich ein Speicherprojekt rechnet.

Nach § 118 Abs. 6 EnWG sind neu errichtete Stromspeicher für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Strombezug befreit – vorausgesetzt, der entnommene Strom wird zeitversetzt wieder in dasselbe Netz eingespeist. Diese Befreiung gilt für Anlagen, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden.

Für die Kalkulation ist das erheblich. Netzentgelte auf den Ladestrom würden die Arbitrage-Marge unmittelbar schmälern. Bei einem Grünstromspeicher, der ausschließlich aus der eigenen PV lädt, spielt der Bezug aus dem Netz ohnehin keine Rolle – ein struktureller Vorteil dieser Variante, der oft übersehen wird.

Was sich gerade ändert

Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer neuen Netzentgeltsystematik, die ab 2029 greifen soll. Nach dem aktuellen Verfahrensstand sollen Bestandsanlagen Vertrauensschutz genießen und nur Neuanlagen ein moderates Kapazitätsentgelt tragen. Die Einzelheiten und den Zeitplan haben wir im Beitrag Netzentgelte für Batteriespeicher aufgearbeitet.

Regulatorische Fenster schließen sich langsam – und dann auf einmal.

Wirtschaftlichkeit

Wann sich die Kombination tatsächlich rechnet

Drei Bedingungen entscheiden. Sie sind unspektakulär und werden trotzdem regelmäßig ignoriert.

Unser Rat, wenn dir eine Hybridanlage angeboten wird: Verlange zwei getrennte Rechnungen – eine für die PV-Anlage allein, eine für die Kombination. Die Differenz zeigt dir, was der Speicher tatsächlich beiträgt. Wenn dieser Ausweis nicht geliefert wird, ist das eine Antwort für sich.

1

Der Gesamtpreis je Kilowatt muss stimmen

Eine Hybridanlage kostet mehr als eine reine PV-Anlage. Wenn der Aufpreis für den Speicher nicht durch messbar höhere Erlöse gedeckt ist, verschlechterst du deine Rendite, statt sie zu verbessern. Lass dir den Deckungsbeitrag des Speicheranteils separat ausweisen.

2

Die Speicherdauer muss zur PV passen

Ein Speicher, der nur ein bis zwei Stunden der Tagesproduktion aufnimmt, verschiebt einen kleinen Teil der Erzeugung. Das kann sich lohnen – aber es ist etwas anderes als die Vorstellung, die Anlage könne ihre Tagesproduktion in den Abend verlagern.

3

Die Vermarktung muss aktiv sein

Der Ertrag entsteht durch kluge Entscheidungen im Viertelstundentakt. Eine Anlage, die nach starrem Schema lädt und entlädt, verschenkt einen erheblichen Teil des Potenzials.

Häufige Fragen

Fragen zur Hybridanlage

Was ist ein Grünstromspeicher genau?

Ein Batteriespeicher, der ausschließlich aus einer unmittelbar angeschlossenen Erneuerbaren-Anlage geladen wird – typischerweise einer Photovoltaik-Freifläche. Weil kein Netzstrom aufgenommen wird, behält der gespeicherte Strom seine Eigenschaft als EEG-Strom, und der Netzanschluss muss nur die Einspeiserichtung abbilden.

Worin unterscheidet er sich vom Graustromspeicher?

Ein Graustromspeicher lädt zusätzlich aus dem Netz und kann deshalb frei am Spot- und Regelenergiemarkt handeln. Er erzielt höhere Erlöse, benötigt aber einen bidirektionalen Netzanschluss, ist regulatorisch aufwendiger und verliert für netzbezogene Mengen die EEG-Qualität.

Ist die Kombination immer besser als reine Photovoltaik?

Nein. Sie ist besser, wenn der Aufpreis für den Speicher durch zusätzliche Erlöse überkompensiert wird. Das hängt vom Preis der Komponenten, von der Auslegung und von der Vermarktungsqualität ab. Bei ungünstiger Auslegung kann eine Hybridanlage schlechter abschneiden als eine reine PV-Anlage.

Wie sicher ist die Netzentgeltbefreiung?

Sie steht in § 118 Abs. 6 EnWG und gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 für 20 Jahre. Die Bundesnetzagentur arbeitet parallel an einer neuen Entgeltsystematik ab 2029; nach dem aktuellen Verfahrensstand ist Vertrauensschutz für Bestandsanlagen vorgesehen. Rechtssicherheit gibt es aber erst mit der finalen Festlegung.

Warum wird bei manchen Modellen die PV gekauft und der Speicher gemietet?

Weil § 7g EStG ein eindeutig zuordenbares Wirtschaftsgut im eigenen Betriebsvermögen verlangt. Wird der Speicher nicht erworben, sondern gemietet, ist er kein Wirtschaftsgut des Investors – die Abschreibung entfällt für diesen Teil. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Gesamtkalkulation ab. Wichtig ist, dass du weißt, was du kaufst und was du mietest.

Marvin Großkrüger

Gründer, GreenLife Investment GmbH

Marvin Großkrüger ist Gründer von GreenLife Investment und begleitet Unternehmer, Selbstständige und Spitzensteuerzahler bei Direktinvestments in Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen in Deutschland. Er verantwortet die Inhalte dieser Seite.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-gestützte Werkzeuge für Recherche, Strukturierung und Formulierung eingesetzt. Alle Aussagen, Zahlen und Rechtsquellen wurden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung liegt bei Marvin Großkrüger.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Worauf sich dieser Beitrag stützt

  1. Bundesnetzagentur – Monitoring zu Netzanschlussbegehren und Speicherzubau — bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorg
  2. SMARD – Strommarktdaten der Bundesnetzagentur, Börsenstrompreise und Negativpreisstunden — smard.de/home/marktdaten
  3. § 118 Abs. 6 EnWG – Befreiung von Netzentgelten für Stromspeicher — gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__118.html
  4. Regelleistung.net – gemeinsame Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (FCR, aFRR, mFRR) — regelleistung.net
  5. § 51 EEG – Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen — gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51.html
  6. § 19 EEG – Anspruch auf Zahlung und Direktvermarktung — gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html

Rechtsstand: 17. August 2026. Gesetzesänderungen nach diesem Datum sind nicht berücksichtigt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall (§ 2 StBerG, § 3 RDG).

Hybrid oder Standalone? Wir rechnen beides.

Im Erstgespräch legen wir die Varianten nebeneinander – mit denselben Annahmen, damit der Vergleich etwas taugt.